Was ist eine Gemeinschaftsschule?

Ziel der Schulform ist es, mehr Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit durch längeres gemeinsames Lernen und eine optimale Förderung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Schüler*innen zu erreichen. In der Gemeinschaftsschule lernen Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 13 sowohl individuell als auch gemeinsam. Differenzierte und individualisierte Lernangebote ermöglichen eine maximale Lern- und Leistungsentwicklung. Die Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule bietet eine Ganztagsbetreuung und führt zu allen Schulabschlüssen inklusive dem Abitur.

Durch enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte, Erzieher*innen und anderen schulischen Mitarbeiter*innen mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und außerschulischen Partnern entwickelt sich die Gemeinschaftsschule als demokratischer Lern- und Lebensraum. In der Gemeinschaftsschule sind gegenseitige Anerkennung und Respektierung aller ein wichtiges Leitziel.

In der Berliner Schullandschaft nehmen die 26 Gemeinschaftsschulen eine besondere Rolle ein.

Organisation

Die Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule umfasst einen Bildungsgang von der Einschulung bis zu den Abschlüssen im 10.Jahrgang und darüber hinaus bis zum Abitur nach 13 Schuljahren.
Gemeinschaftsschulen haben im Grundstufenbereich einen Einschulungsbereich (2/3 der Erstklässler*innen werden nach diesem Kriterium aufgenommen), sind durch gezielte Anwahl des Schulprofils aber für alle Kinder offen). Der Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erfolgt bis zur 10.Klasse automatisch (“Aufrücken”). Es gibt kein Sitzenbleiben und keine Probezeit. Auch der Übergang von Klasse 6 (Primarstufe) in Klasse 7 (Sekundarstufe I) erfolgt automatisch, es sei denn Eltern und Kind entscheiden sich für einen Wechsel an eine andere Schule / Schulform.
Im Rahmen verbleibender Kapazitäten nehmen Gemeinschaftsschulen im Jahrgang 7 Kinder anderer Grundschulen auf, dafür legt jede Gemeinschaftsschule individuelle Kriterien fest.

Als Gemeinschaftsschule sind wir eine inklusive Schule, die auf eine äußere Differenzierung (=keine Kurse für unterschiedliche Leistungsstärken) verzichtet. In der Sekundarstufe I können alle allgemeinbildenden Abschlüsse der Berliner Schule erworben werden.
Unsere Schule ist eine Ganztagsschule in teilgebundener Form. Der Unterricht beginnt in der Grundstufe um 8:30 Uhr, in der Sek I um 8 Uhr. An den Nachmittagen finden in der Sekundarstufe zahlreiche Arbeitsgemeinschaften statt, von denen die Schüler*innen eine verbindliche Auswahl treffen. Im Grundstufenbereich nutzen die allermeisten Kinder das Hortangebot.

Unterrichtsbedingungen

Unterrichtet wird im Klassenverband oder in temporären Lerngruppen. Der Unterricht ist individualisiert und passt sich unterschiedlichen Lernständen und Leistungsniveaus flexibel an.
Stundenumfang und -verteilung orientieren sich an den Stundentafeln der Grundschule und in der Sekundarstufe I an denen der Integrierten Sekundarschulen. Jahrgangsübergreifender Unterricht kann anders als in den herkömmlichen Schularten auch in den Kernfächern durchgeführt werden. In der Grundstufe (“Kleine Anna”) umfassen die Klassenverbände jeweils drei Jahrgänge (123 und 456), in der Mittelstufe (“Große Anna”) vier (7-10).
Große Teile des Unterrichts werden themenzentriert und epochal angeboten, sodass ein sinnvolles Lernen in Zusammenhängen möglich wird.

Bewertungen und Zeugnisse

Der Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler wird durch regelmäßige schriftliche und mündliche Informationen zur Lern- und Leistungsentwicklung beurteilt und rückgemeldet.
Der erbrachte Leistungstand kann jederzeit – wenn dies wie bei einem Wechsel der Schulart oder bei einem Umzug in ein anderes Bundesland erforderlich werden sollte – auch in einem Notenzeugnis unter Hinweis auf das abschlussbezogene Anforderungsniveau dokumentiert werden.
Weshalb wir bei uns an der Schule z.B. auf Noten bis Klasse 9 verzichten?.

Abschlüsse, Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 werden die Berufsbildungsreife (BBR, früher “Hauptschulabschluss”), die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR, früher “erweiterter Hauptschulabschluss”) oder der mittlere Schulabschluss (MSA) erteilt. Bei ausreichender Qualifikation des MSAs ist der/die Schüler*in zum Übergang in die Oberstufe berechtigt.
Genauere Angaben zu den Voraussetzungen für die einzelnen Abschlüsse finden sich hier.